Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung
Diese Vereinbarung gehört als Anlage zum Feworga-Nutzungsvertrag. Organisationsinhaber bestätigen sie bei der Einrichtung zusammen mit den Nutzungsbedingungen; Gäste und Teammitglieder schließen keinen eigenen AVV ab.
Vertragsstand: AVV-2026-09-30.4 / SaaS-Stand 30. September 2026
Anbieter und Vertragspartner
Angabe wird geladen.
Nutzungsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Online-Erklärungen ohne Anmeldung: Verträge hier kündigen (
Angabe wird geladen.kuendigen) oder Vertrag widerrufen (
Angabe wird geladen.widerruf/erklaeren). Vor der Abgabe können Sie Ihre Angaben prüfen; anschließend erhalten Sie eine Eingangsbestätigung per E-Mail.
Diese Bedingungen regeln die Nutzung von feworga. Sie gelten für private und gewerbliche Kunden. Die gesetzlichen Rechte von Verbrauchern, insbesondere bei digitalen Dienstleistungen, bleiben erhalten.
1. Anbieter und Geltungsbereich
Anbieter und Vertragspartner ist
Angabe wird geladen.. Anschrift, Vertretung und Registerangaben stehen im Impressum (
Angabe wird geladen.impressum). Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Nutzung der webbasierten feworga-Software einschließlich der zugehörigen Funktionen, Nachrichten und Gastportale. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang.
Verbraucher ist eine natürliche Person, die den Vertrag zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zuzurechnen sind. Unternehmer handelt bei Vertragsschluss in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit. Die Nutzung zur Verwaltung einer Ferienunterkunft allein schließt Verbrauchereigenschaften nicht aus. Abweichende Geschäftsbedingungen eines unternehmerischen Kunden gelten nur, wenn der Anbieter ihnen ausdrücklich zustimmt.
2. Gegenstand und Leistungsumfang
feworga ist eine cloudbasierte Organisationssoftware für Vermieter von Ferienunterkünften. Je nach gebuchtem Tarif können insbesondere Unterkünfte, Gäste, Aufenthalte, Kalender, Aufgaben, Checklisten, Dokumente und Bilder, Vertragsvorlagen, Umsatzübersichten, E-Mail-Automatisierungen, Teamrollen, Gast- und Unterkunftsportale sowie Exportfunktionen genutzt werden. Erforderlich sind eine Internetverbindung und ein aktueller, für die angebotenen Webfunktionen geeigneter Browser.
Leistungsumfang und Mengengrenzen ergeben sich aus der bei Vertragsschluss geltenden Tarifbeschreibung. feworga vermittelt keine Unterkunft und ist nicht Vertragspartner eines Mietvertrags zwischen Vermieter und Gast. Die Erfassung von Mietzahlungen oder Kautionen in der Anwendung ist keine Zahlungsabwicklung für Gäste. Vorlagen und Auswertungen sind Arbeitshilfen und ersetzen keine individuelle Rechts-, Steuer-, Buchhaltungs-, Melde- oder Datenschutzberatung.
3. Konto und Vertragsschluss
Für die Nutzung ist ein Konto mit zutreffenden Angaben erforderlich. Der Kunde muss volljährig sein; handelt er für ein Unternehmen oder eine Organisation, muss er dazu berechtigt sein. Mit erfolgreicher Registrierung und Bereitstellung des Testzugangs kommt der Vertrag über diesen Zugang zustande. Eine Registrierung allein ist keine Bestellung eines kostenpflichtigen Abonnements.
Kostenpflichtige Abonnements werden ausschließlich Kunden mit Wohnsitz oder Geschäftssitz in
Angabe wird geladen. angeboten. Vor der Bestellung sind die zutreffende deutsche Wohn- oder Geschäftsanschrift als Rechnungsadresse anzugeben und der Wohnsitz oder Geschäftssitz in
Angabe wird geladen. zu bestätigen. Entscheidend ist der Sitz des Vertragspartners, nicht der Standort der verwalteten Ferienunterkunft.
Die Tarifdarstellung auf der Website lädt zur Bestellung ein. Der Kunde wählt einen Tarif und das Abrechnungsintervall und prüft die Angaben im anschließenden Bestellablauf. Vor dem abschließenden Bestellschritt kann er seine Angaben berichtigen oder den Vorgang abbrechen. Mit der ausdrücklich als zahlungspflichtig bezeichneten Bestätigung auf der Zahlungsseite gibt er eine verbindliche Bestellung ab. Der Anbieter nimmt sie durch die Bestätigung des Abonnements oder dessen Bereitstellung an. Ein bloßer Aufruf oder Abbruch der Zahlungsseite begründet kein kostenpflichtiges Abonnement.
Für Preis, Leistungsumfang, Beginn, Laufzeit und Abrechnung sind die beim Abschluss angezeigten Vertrags- und Tarifangaben maßgeblich. Die Vertragssprache ist Deutsch. Diese AGB können über die Druck- oder Speicherfunktion des Browsers aufbewahrt werden; für den konkreten Vertrag sind zusätzlich die Angaben und Bestätigungen des Bestellablaufs maßgeblich.
4. Kostenloser Testzugang
Dauer und Umfang des kostenlosen Testzugangs richten sich nach dem bei der Registrierung angezeigten Angebot. Missbräuchliche Mehrfachregistrierungen zur wiederholten Inanspruchnahme eines nur einmal angebotenen Tests sind nicht zulässig.
Der Testzugang wird nicht allein durch Zeitablauf in ein kostenpflichtiges Abonnement umgewandelt. Wird während der Testphase ausdrücklich ein kostenpflichtiger Tarif gebucht, ist der auf der Zahlungsseite angezeigte Abrechnungsbeginn maßgeblich. Ohne aktives Abonnement können nach dem Test keine neuen Aufenthalte angelegt werden. Bestehende Aufenthalte und die übrigen Daten können innerhalb der geltenden Tarifgrenzen weiterhin angesehen und bearbeitet werden. Die Daten werden nicht allein wegen des Testendes gelöscht. Für die Aufbewahrung gelten die in der Datenschutzerklärung (
Angabe wird geladen.datenschutz) beschriebenen Grundsätze.
5. Kostenpflichtige Tarife und Preise
Es gelten die vor der verbindlichen Bestellung angezeigten Preise, Währungen, Abrechnungsintervalle und Mengengrenzen. Gegenüber Verbrauchern ist der angezeigte Gesamtpreis einschließlich der anfallenden Steuern maßgeblich. Bei monatlicher oder jährlicher Abrechnung wird der ausgewählte Tarif im vereinbarten Intervall abgerechnet. Das Abrechnungsintervall schränkt zwingende Kündigungsrechte nicht ein.
Ein vom Kunden bestätigter Tarifwechsel kann Leistungsumfang, Kapazitäten und Preis verändern. Zeitpunkt und Abrechnung des Wechsels richten sich nach den dazu angezeigten Bedingungen. Rabatte und Empfehlungsgutschriften gelten nach dem jeweiligen Angebot. Aus diesen AGB ergibt sich kein einseitiges Recht des Anbieters, den Preis eines laufenden Vertrags zu erhöhen; Preisänderungen bedürfen einer wirksamen Vereinbarung.
6. Zahlung und Zahlungsdienstleister
Die Zahlung kostenpflichtiger Tarife wird über Stripe abgewickelt. Die verfügbaren Zahlungsmethoden und Fälligkeiten ergeben sich aus dem Bestellablauf. Stripe erhält die auf seiner Zahlungsseite eingegebenen Zahlungsangaben unmittelbar. feworga verarbeitet die für Vertragsverwaltung und Nachweise erforderlichen Zahlungsstatus-, Rechnungs-, Betrags- und Referenzdaten. Stripe ist Zahlungsdienstleister, nicht Anbieter der feworga-Software.
Bei fehlgeschlagenen Zahlungen kann eine Aktualisierung der Zahlungsmethode erforderlich sein. Eine Einschränkung des Zugangs wegen ausstehender Zahlungen erfolgt nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen; erforderliche Mahnungen oder Fristsetzungen und die Verhältnismäßigkeit sind zu beachten. Gesetzliche Zurückbehaltungs-, Leistungsverweigerungs- und Aufrechnungsrechte bleiben unberührt.
7. Laufzeit, Verlängerung und Kündigung
Die anfängliche Vertragslaufzeit und das Abrechnungsintervall ergeben sich aus dem gewählten Angebot. Die ordentliche Kündigung kann bereits während der anfänglichen Laufzeit zum Ende dieser Laufzeit erklärt werden. Eine vereinbarte Kündigungsfrist vor deren Ablauf beträgt gegenüber Verbrauchern höchstens einen Monat.
Gegenüber Verbrauchern verlängert sich ein nicht gekündigter Vertrag nach der anfänglichen Laufzeit nur auf unbestimmte Zeit und kann dann jederzeit mit einer Frist von höchstens einem Monat gekündigt werden. Das gilt auch bei jährlicher Abrechnung. Gegenüber Unternehmern richtet sich eine vereinbarte Verlängerung nach den bei Vertragsschluss ausgewiesenen Tarifbedingungen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund und weitere gesetzliche Beendigungsrechte bleiben in jedem Fall unberührt.
Eine Kündigung kann ohne Anmeldung per E-Mail an
Angabe wird geladen. oder per Brief an die im Impressum (
Angabe wird geladen.impressum) genannte Anschrift erklärt werden. Bitte bezeichnen Sie das betroffene Konto beziehungsweise die Organisation und den gewünschten Beendigungszeitpunkt so, dass wir den Vertrag zuordnen können. Soweit für Ihr Abonnement eingerichtet, können Sie auch das Aboportal zur Kündigung nutzen. Eine Abmeldung aus dem Konto oder das bloße Nichtnutzen der Software ist keine Kündigung.
Der vertragliche Zugang bleibt bis zum wirksamen Vertragsende bestehen. Vorauszahlungen für Zeiträume nach einer wirksamen vorzeitigen Vertragsbeendigung werden nach den gesetzlichen Vorgaben abgerechnet und, soweit geschuldet, erstattet. Danach kann der Zugriff auf Lesen und Export beschränkt werden. Die Aufbewahrung und Löschung von Daten richtet sich nach der Datenschutzerklärung (
Angabe wird geladen.datenschutz); eine Kündigung bewirkt nicht automatisch die sofortige Löschung aller Daten. Fehlen gesetzlich vorgeschriebene Kündigungsschaltflächen oder die zugehörige Bestätigungsseite, bleibt insbesondere das Recht von Verbrauchern zur jederzeitigen Kündigung ohne Kündigungsfrist nach § 312k Abs. 6 BGB unberührt.
8. Verfügbarkeit und Änderungen
Der Anbieter schuldet die Bereitstellung der vereinbarten Funktionen während der Vertragsdauer. Wartung, Sicherheitsmaßnahmen und technische Störungen können vorübergehende Unterbrechungen verursachen. Eine darüber hinausgehende bestimmte Verfügbarkeitsquote wird nur geschuldet, wenn sie vereinbart wurde. Die gesetzlichen Ansprüche bei Nichtbereitstellung oder Mängeln werden dadurch nicht eingeschränkt.
Erforderliche Aktualisierungen zur Erhaltung der Vertragsmäßigkeit, einschließlich Sicherheitsaktualisierungen, werden nach den gesetzlichen Vorgaben bereitgestellt. Änderungen darüber hinaus können aus triftigen Gründen erfolgen, etwa zur Anpassung an geänderte rechtliche Anforderungen, zur Abwehr konkreter Sicherheitsrisiken oder zur Erhaltung der Kompatibilität mit weiterentwickelten Browsern und technischen Schnittstellen. Gegenüber Verbrauchern dürfen dadurch keine zusätzlichen Kosten entstehen; sie werden klar und verständlich über die Änderung informiert.
Beeinträchtigt eine solche Änderung den Zugriff oder die Nutzbarkeit mehr als nur unerheblich, werden Verbraucher angemessen im Voraus auf einem dauerhaften Datenträger, etwa per E-Mail, über Merkmale und Zeitpunkt der Änderung sowie ihre gesetzlichen Rechte informiert. Sie können den Vertrag nach Maßgabe des § 327r BGB innerhalb von 30 Tagen unentgeltlich beenden. Die Frist beginnt mit dem Zugang der Information, bei späterer Änderung mit deren Zeitpunkt. Dieses Beendigungsrecht entfällt, wenn die unveränderte Nutzung ohne zusätzliche Kosten erhalten bleibt.
9. Pflichten der Nutzer
Der Kunde muss Zugangsdaten und Portal-Links schützen, Rollen und Berechtigungen aktuell halten, zulässige Inhalte eingeben und die gesetzlichen Rechte betroffener Personen beachten. Er darf feworga nicht für rechtswidrige, irreführende, diskriminierende, schädigende oder unberechtigte Zwecke nutzen, keine Schadsoftware hochladen, keine fremden Konten oder Mandanten angreifen und keine Sicherheits- oder Kapazitätsgrenzen umgehen.
Der Kunde ist für die von ihm eingegebenen Gäste-, Unterkunfts-, Finanz-, Vertrags- und Dokumentdaten sowie für die Richtigkeit eigener Auswertungen verantwortlich. Er muss vor der Veröffentlichung von Gastportal-Inhalten prüfen, dass die Veröffentlichung erlaubt ist. Vertragsvorlagen, Unterschriftsbilder und automatisch erzeugte Texte sind vom Kunden fachlich und rechtlich zu prüfen; feworga garantiert weder deren Rechtswirksamkeit noch die Einhaltung lokaler Melde-, Steuer- oder Mietvorschriften.
10. Inhalte, Dateien und Datensicherung
Der Kunde räumt dem Anbieter nur die für Speicherung, Sicherheitsprüfung, Verarbeitung, Anzeige und beauftragte Übermittlung seiner Inhalte erforderlichen Nutzungsrechte ein. Die Rechte an den Inhalten verbleiben beim Kunden oder den jeweiligen Berechtigten. Der Kunde muss zur Verarbeitung und Veröffentlichung berechtigt sein und erforderliche Einwilligungen einholen.
Der Anbieter schützt gespeicherte Inhalte mit angemessenen technischen Maßnahmen. Ergänzende eigene Sicherungen und die rechtzeitige Nutzung von Exportmöglichkeiten sind empfehlenswert; sie ersetzen nicht die vertraglichen Schutzpflichten des Anbieters. Der Funktionsumfang eines Exports richtet sich nach dem Angebot. Gesetzliche Auskunfts-, Datenübertragungs- und Herausgaberechte, insbesondere nach einer Vertragsbeendigung, bleiben unberührt.
11. Support und Zugriff auf Organisationsdaten
Für Fragen und Fehlermeldungen stehen die auf der Kontaktseite (
Angabe wird geladen.kontakt) genannten Wege zur Verfügung. Ein Supportzugriff auf Organisationsdaten erfordert eine begründete, zeitlich begrenzte und ausdrücklich erteilte Freigabe. Er ist auf die betroffene Organisation und den freigegebenen Umfang beschränkt und wird protokolliert. Eine rein lesende Freigabe erlaubt keine Änderungen; Schreibzugriffe benötigen eine entsprechende Berechtigung.
12. Rechte an der Software
Die Rechte an der Software, ihrer Gestaltung und Dokumentation verbleiben beim Anbieter oder seinen Lizenzgebern. Der Kunde erhält für die Vertragsdauer ein einfaches Recht, die Software im vereinbarten Umfang für eigene Zwecke und mit den zugelassenen Teammitgliedern zu nutzen. Eine Weitervermietung der Software oder die Umgehung von Zugriffs- und Kapazitätsbeschränkungen ist nicht gestattet. Gesetzlich erlaubte Handlungen, insbesondere zwingende Rechte zur Untersuchung der Software und zur Herstellung von Interoperabilität, bleiben unberührt.
13. Mängelrechte und Haftung
Es gelten die gesetzlichen Rechte bei Nichtbereitstellung und Mängeln. Für Verbraucher gehören dazu bei Vorliegen der jeweiligen Voraussetzungen insbesondere Nacherfüllung, Minderung, Vertragsbeendigung und Schadensersatz nach den Vorschriften über digitale Produkte. Bitte melden Sie Fehler möglichst nachvollziehbar, damit sie untersucht werden können. Eine unterbliebene Meldung führt bei Verbrauchern nicht zum Verlust gesetzlicher Mängelrechte.
Für die Haftung des Anbieters gelten die gesetzlichen Vorschriften. Diese AGB enthalten keinen Ausschluss gesetzlicher Schadensersatzansprüche.
14. Datenschutz und Auftragsverarbeitung
Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist in der Datenschutzerklärung (
Angabe wird geladen.datenschutz) beschrieben. Soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, gehört die beim Abschluss angezeigte AVV-Anlage einschließlich TOMs und Unterauftragsverarbeiterliste (
Angabe wird geladen.avv) zum Nutzungsvertrag. Der berechtigte Organisationsinhaber bestätigt sie bei der Einrichtung mit den dort angegebenen Profil- und Organisationsdaten; eine gesonderte Erklärung jedes Gastes oder Teammitglieds ist nicht erforderlich. Der gespeicherte Vertragsstand ist in den Einstellungen verfügbar. Der Kunde bleibt für die Rechtmäßigkeit seiner Datenverarbeitung und die Information seiner Gäste verantwortlich. Gesetzliche Datenschutzpflichten des Anbieters bleiben unberührt.
15. Widerruf für Verbraucher
Verbrauchern stehen bei Fernabsatzverträgen die gesetzlichen Widerrufsrechte zu. Die Widerrufsbelehrung mit Muster-Widerrufsformular (
Angabe wird geladen.widerruf) erläutert Frist, Erklärung und Folgen. Der bloße Beginn der Softwarenutzung ist kein Verzicht auf das Widerrufsrecht. Eine Kündigung im Aboportal ersetzt nicht automatisch die Erklärung eines Widerrufs. Zwingende Verbraucherschutzrechte bleiben unberührt.
16. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik
Angabe wird geladen.. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch nicht der Schutz zwingender Vorschriften des Staates entzogen wird, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Gerichtsstand ist gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen der Sitz des Anbieters, soweit gesetzlich zulässig. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Stand: 30. September 2026
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Einbindung der AVV-Anlage
Die AVV-Anlage wird als Bestandteil des Nutzungsvertrags bei der Einrichtung der Organisation bestätigt. Verwendet werden die dort angegebenen Profil- und Organisationsdaten und der serverseitig zugeordnete Kontokontakt. Eine Unterkunftsadresse wird nicht als Anschrift des Vertragspartners angenommen. Eine gesonderte Unterschrift oder erneute Eingabe derselben Angaben ist nicht erforderlich. Der Organisationsinhaber kann den unverändert gespeicherten Vertragsstand in den Einstellungen herunterladen. Bereits gespeicherte Abschlüsse behalten ihre ursprünglichen Angaben und ihren tatsächlichen Zeitpunkt.
Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung
1. Parteien, Gegenstand und Dauer
Diese Anlage zum Feworga-SaaS-Vertrag regelt die Verarbeitung personenbezogener Daten durch den oben bezeichneten Anbieter (Auftragsverarbeiter) für den beim elektronischen Abschluss bezeichneten Vermieter (Verantwortlicher). Sie gilt ab dem gespeicherten Abschlusszeitpunkt für die Dauer der beauftragten Verarbeitung einschließlich ihrer Abwicklung. Bei Widersprüchen haben ihre Bestimmungen zur Auftragsverarbeitung Vorrang vor allgemeinen Leistungsbedingungen. Feworga ist Verwaltungssoftware. Vermietung, Buchungsannahme und Unterkunftszahlungen bleiben beim Vermieter. Stripe dient ausschließlich der Feworga-Abrechnung. Konto-, Sicherheits- und eigene SaaS-Abrechnungsdaten verarbeitet der Anbieter gesondert als Verantwortlicher.
2. Zweck, Art, Daten und betroffene Personen
Beauftragt sind die genutzten Funktionen zur Speicherung, Organisation, Anzeige, Berichtigung, beauftragten Vertrags- und Dokumenterstellung, ausgewählten Portalveröffentlichung, ausgelöstem Nachrichtenversand, Export und Löschung von Vermieterdaten. Der Vermieter bestimmt die Inhalte und Freigaben. Betroffene Personen sind Gäste, Mitreisende sowie in den beauftragten Inhalten erfasste Kontakt-, Objektverwaltungs- und Teamansprechpersonen. Datenkategorien sind Identitäts-, Kontakt-, Anschrift-, gegebenenfalls Geburts- und Nationalitätsangaben, Aufenthalts- und Vertragsdaten, Zahlungsstatus und Beträge, Notizen, Korrespondenz, Dateien und gegebenenfalls Unterschriftsbilder. Eine routinemäßige Verarbeitung besonderer Kategorien nach Art. 9 DSGVO ist nicht beauftragt; ein entsprechender Bedarf muss vorher gesondert geprüft und vereinbart werden. Der optionale KI-Vertragsimport ist nur im ausdrücklich beauftragten und in der Unterauftragsverarbeiteranlage ausgewiesenen Umfang eingeschlossen.
3. Dokumentierte Weisungen
Der Anbieter verarbeitet Auftragsdaten ausschließlich auf dokumentierte Weisung des Verantwortlichen, einschließlich Übermittlungen in Drittländer, außer soweit Unions- oder Mitgliedstaatsrecht ihn hierzu verpflichtet. In diesem Fall informiert er vor der Verarbeitung über die Pflicht, sofern das betreffende Recht dies nicht aus wichtigen Gründen des öffentlichen Interesses untersagt. Der Vertragsumfang, berechtigte Einstellungen und ausgelöste Aktionen dokumentieren Weisungen. Ergänzende Weisungen können in Textform an
Angabe wird geladen. erteilt werden. Der Verantwortliche sorgt für zulässige Zwecke und Rechtsgrundlagen, Datenminimierung, Informationen an betroffene Personen und berechtigte Empfänger. Erkennt der Anbieter eine datenschutzwidrige Weisung, informiert er unverzüglich und setzt die betroffene Durchführung bis zur Klärung aus. Eine gesetzlich erforderliche Verarbeitung bleibt hiervon unberührt.
4. Vertraulichkeit und Sicherheit
Zugang zu Auftragsdaten erhalten ausschließlich befugte Personen im erforderlichen Umfang, die zur Vertraulichkeit verpflichtet sind oder einer angemessenen gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen. Der Anbieter trifft die nach Art. 32 DSGVO erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen. Die tatsächlichen Maßnahmen und Betriebsgrenzen stehen in der Anlage TOMs; eine Zertifizierung oder nicht eingerichtete Schutzmaßnahme wird nicht zugesagt. Änderungen dürfen das erforderliche Schutzniveau nicht unterschreiten und werden nachvollziehbar dokumentiert. Wesentliche Änderungen werden dem Verantwortlichen mitgeteilt.
5. Unterauftragsverarbeitung und Übermittlungen
Der Verantwortliche genehmigt allgemein die in der Anlage aufgeführten Unterauftragsverarbeiter für die jeweils bezeichneten Tätigkeiten. Vor Hinzunahme oder Austausch informiert der Anbieter rechtzeitig in Textform über Identität, Leistung, Verarbeitungsorte und gegebenenfalls Übermittlungsgrundlagen, damit der Verantwortliche vor Einsatz widersprechen kann. Bei begründetem Widerspruch wird die betroffene neue Verarbeitung bis zur vereinbarten Lösung nicht aufgenommen. Ist keine Lösung möglich, klären die Parteien die Beendigung der betroffenen Leistung sowie Rückgabe oder Löschung. Der Anbieter verpflichtet Unterauftragsverarbeiter zu denselben Datenschutzpflichten, insbesondere geeigneten Garantien und TOMs, und bleibt für deren Erfüllung gegenüber dem Verantwortlichen verantwortlich. Drittlandübermittlungen erfordern dokumentierte Weisung und die Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO. Eine technische Anbieterkonfiguration ersetzt keinen erforderlichen Dienstleistervertrag.
6. Betroffenenrechte und Unterstützung
Der Anbieter unterstützt den Verantwortlichen unter Berücksichtigung der Verarbeitungsart durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen bei Anträgen nach Kapitel III DSGVO. Direkt eingehende Anträge zu Auftragsdaten leitet er unverzüglich an den Verantwortlichen weiter; er entscheidet nicht eigenständig über dessen Ansprüche. Vorhandene Export-, Berichtigungs-, Freigabe- und Löschfunktionen sowie der zugriffsgeschützte Supportweg unterstützen die Bearbeitung. Ein Gastprofilexport allein umfasst nicht alle Notizen, Vertragsdateien, Anhänge und Korrespondenz; diese werden bei einer vollständigen Anfrage gesondert geprüft. Eine Archivierung ist keine Einschränkung sämtlicher Verarbeitung.
7. Sicherheit, Vorfälle und weitere Unterstützung
Unter Berücksichtigung der Verarbeitung und der verfügbaren Informationen unterstützt der Anbieter bei Pflichten nach Art. 32–36 DSGVO, einschließlich Datenschutz-Folgenabschätzung und vorheriger Konsultation. Verletzungen des Schutzes von Auftragsdaten meldet er dem Verantwortlichen unverzüglich nach Bekanntwerden mit verfügbaren Angaben zu Art, betroffenen Daten und Personen, Folgen, Kontakt sowie ergriffenen oder geplanten Maßnahmen; fehlende Angaben werden nachgereicht. Die Parteien halten aktuelle Kontaktwege vor. Zuständige Behörden und gesetzliche Meldepflichten werden nicht durch eine Softwarebenachrichtigung ersetzt.
8. Nachweise und Kontrollen
Der Anbieter stellt alle erforderlichen Informationen zum Nachweis der Pflichten zur Verfügung und ermöglicht und unterstützt Überprüfungen einschließlich Inspektionen durch den Verantwortlichen oder dessen beauftragten Prüfer. Sichere Zugangsorganisation, Vertraulichkeit und Schutz anderer Mandanten werden berücksichtigt, ohne gesetzliche Kontrollrechte auszuschließen. Behördliche Maßnahmen mit Bezug zu Auftragsdaten werden mitgeteilt, soweit dies rechtlich zulässig ist.
9. Ende, Rückgabe und Löschung
Nach Ende der beauftragten Verarbeitung gibt der Anbieter nach Wahl des Verantwortlichen die Auftragsdaten zurück oder löscht sie einschließlich vorhandener Kopien, sofern keine unions- oder mitgliedstaatsrechtliche Pflicht zur Speicherung besteht. Umfang und sichere Durchführung einschließlich erforderlicher Anhänge werden mit dem Verantwortlichen geklärt. Öffentliche Freigaben und laufende Verarbeitung werden beendet. Nur konkret erforderliche Nachweise bleiben getrennt und zugriffsbeschränkt erhalten. Konto- und Abokündigung, Organisationslöschung und Datenrückgabe sind unterschiedliche Vorgänge. Vorgesehene technische Ausläufe und beauftragte Löschungen werden nachvollziehbar berücksichtigt; eine pauschale Gästefrist oder sofortige Löschung sämtlicher Vertrags- und Finanznachweise wird nicht vereinbart. Die Anlage TOMs benennt den tatsächlichen Stand von Datensicherungen. Werden Sicherungen später eingerichtet, sind Auslauf und erneute Anwendung von Löschungen und Einschränkungen bei einer Wiederherstellung vor produktiver Freigabe zu dokumentieren.
10. Elektronischer Abschluss
Ein aktueller berechtigter Organisationsinhaber bestätigt den verantwortlichen Vertragspartner, seine Vertretungsberechtigung und den Abschluss einschließlich Anlagen. Feworga speichert Organisation, Vertragspartner und Anschrift, Benutzer und Namen, Zeitpunkt, Version, vollständige Unterlagen und deren SHA-256 als Abschlussnachweis. Der Nachweis kann heruntergeladen werden. Es wird weder ein früherer Abschluss angenommen noch eine Unterschrift von Gästen oder sämtlichen Teammitgliedern verlangt. Der AVV macht den kostenlosen Test nicht kostenpflichtig.
Technische und organisatorische Maßnahmen
Stand: 30. September 2026. Die Betriebsangaben beruhen auf der Mitteilung des Betreibers; die Codekontrollen sind hiervon getrennt.
Zutritt und Infrastruktur
Anwendung, SQLite-Datenbank und privater Dateispeicher liegen auf demselben vom Betreiber verwalteten netcup-Server. Der konfigurierte Serverstandort ist in der Unterauftragsverarbeiteranlage angegeben. Physische Rechenzentrumsmaßnahmen richten sich nach dem tatsächlichen Hostingvertrag; Feworga behauptet keine eigene Rechenzentrumszertifizierung. E-Mail-Transport erfolgt über den in der Anlage bezeichneten Dienstleister.
Betrieblicher Zugang
Der Betreiber administriert den Server selbst. Nach seiner Auskunft haben keine weiteren eigenen Personen administrativen Zugriff auf Datenbank und Server. Für den administrativen Serverzugang ist derzeit kein MFA eingerichtet. Eine Datenträger- oder Backupverschlüsselung ist nicht nachgewiesen und wird nicht zugesagt. Anwendungsseitiger Zwei-Faktor-Schutz und Passkeys sind verfügbar; daraus folgt keine Aussage über den tatsächlichen Serverzugang.
Zugriffs- und Mandantentrennung
Die Anwendung verwendet ASP.NET Core Identity, sichere Passwortableitungen, Sitzungssperrung und Widerruf, rollen- und ressourcenbezogene Berechtigungen, Mandantenfilter, Speicherprüfungen und mandantenbezogene Beziehungen. FullAdmin ersetzt keine Organisationsmitgliedschaft. Supportzugriff erfordert eine begründete, ausdrücklich erteilte, befristete Freigabe; rein lesende Freigaben erlauben keine Änderungen.
Dateien und Veröffentlichungen
Uploads bleiben im privaten, begrenzten Dateispeicher. Quarantäne, Typ- und Signaturkontrollen, begrenzte lokale Archiv- und Bildprüfung sowie Speicherquoten werden verwendet. Diese lokale Prüfung ist kein Antivirus-Zertifikat. Gastportale und öffentliche Downloadfähigkeiten sind auf die beauftragten Felder und Dateien beschränkt und werden auf Mandant, Ressource, Zustand und Widerruf geprüft. Private Downloads verwenden keine öffentliche Dateifreigabe.
Übertragung und Integrität
Der produktive Webzugriff verwendet HTTPS. Formulare und HTTP-Mutationen verwenden Antiforgery und Eingabe-, Raten- und Kapazitätsgrenzen. Geheimnisse werden über die vorhandene geschützte Konfiguration und Data Protection verwaltet, nicht als Teil des AVV veröffentlicht. Geschäftliche Transaktionen, Nebenläufigkeitsprüfungen, idempotente Abooperationen und Outbox-Leases bleiben erhalten.
Nachvollziehbarkeit und Löschung
Sicherheits- und Vertragsaktionen verwenden bereinigte Auditnachweise; Logs und Telemetrie sollen keine Gästeinhalte, Passwörter, API-Schlüssel oder Bearerlinks enthalten. Rollen, Supportfreigaben, Portalwiderrufe und die vorgesehenen Aufbewahrungs- und Löschläufe begrenzen weitere Verarbeitung. Anhänge und zurückbehaltene Vertrags- oder Finanznachweise werden bei einer Betroffenenanfrage gesondert geprüft.
Verfügbarkeit und Wiederherstellung
Die automatische SQLite-Datenbanksicherung ist aktiviert. Die laufende Anwendung erstellt pro deutschem Kalendertag einen Tagesstand mit höchstens 7 Tagen Aufbewahrung und pro Kalenderwoche einen Wochenstand mit höchstens 8 Wochen (56 Tagen) Aufbewahrung. Hierfür wird die SQLite-Online-Backup-API einschließlich bestätigter WAL-Daten verwendet; Integrität und Datenbankbeziehungen werden vor Veröffentlichung geprüft. Die Dateien liegen in einem privaten, konfigurierbaren Sicherungsverzeichnis außerhalb des Webroots und werden im regelmäßigen Sicherungslauf bereinigt. Bei gestoppter Anwendung laufen keine Sicherungsläufe; nach Neustart wird der aktuelle Stand gesichert, fehlende historische Tagesstände werden nicht rückdatiert. Neue Sicherungsstände sind zusammengehörige ZIP-Pakete aus Datenbank, privatem Dateispeicher einschließlich Uploads, Data-Protection-Schlüsselverzeichnis und vorhandenen lokalen Konfigurationsdateien. Dateiänderungen werden während der Aufnahme koordiniert; ein Manifest enthält Dateigrößen und SHA-256-Prüfsummen sowie die Programmversion und den Data-Protection-Anwendungsnamen. Die Standardsicherung liegt auf demselben Server und schützt nicht vor dessen vollständigem Verlust. Programmdateien, externe Umgebungsgeheimnisse und gegebenenfalls zur Schlüsselentschlüsselung benötigte Betriebssystem-/Zertifikatsbindungen bleiben Teil der Betriebswiederherstellung. Eine Datenträger-/Backupverschlüsselung, externe Kopie oder bereits durchgeführte produktive Wiederherstellungsprobe wird nicht allein durch diese Funktion zugesagt. Bei einem Restore werden zwischenzeitliche Löschungen und Einschränkungen vor produktiver Freigabe erneut angewandt. Bereits versandte Nachrichten und externe Zahlungsaktionen werden durch eine Datenwiederherstellung nicht rückgängig gemacht.
Wirksamkeitsprüfung
Die vorhandenen Repositorytests prüfen technische Anwendungsabläufe, nicht den tatsächlichen Serverbetrieb oder die vollständige Einhaltung des Art. 32 DSGVO. Betriebliche Zugriffs-, Patch-, Wiederherstellungs- und Vorfallmaßnahmen werden vom Betreiber im vorhandenen Betriebsverfahren geprüft und aktuell gehalten.
Unterauftragsverarbeiter
Die folgenden Angaben werden aus derselben öffentlichen Konfiguration wie die Datenschutzhinweise übernommen. Sie gelten für die jeweils beauftragten technischen Leistungen.
netcup GmbH
Leistung: Hosting der Anwendung, SQLite-Datenbank und des privaten Dateispeichers auf demselben Server in
Angabe wird geladen.
Verarbeitungsort:
Angabe wird geladen.
STRATO GmbH
Leistung: E-Mail-Hosting und Versand von Konto-, Vertrags- und beauftragten Gastnachrichten
Verarbeitungsort:
Angabe wird geladen. (STRATO-Rechenzentren in Berlin und Karlsruhe)
KI-Verarbeitung
Aktiver KI-Vertragsimport: Microsoft Azure OpenAI. Vertragsinhalte, Entwürfe und Beispielansichten werden auf ausdrücklichen Nutzerauftrag übermittelt. Der Anbieter wird aus der geschützten Backend-Konfiguration ermittelt. Verarbeitungsorte, weitere Unteraufträge, Aufbewahrung und Übermittlungsgrundlage müssen zum tatsächlich genutzten Anbieter-/API-Vertrag passen; eine EU-only-Verarbeitung wird nicht zugesagt.
Feworga-eigene Zwecke
Stripe verarbeitet Daten zur Feworga-Abrechnung, nicht die Unterkunftszahlungen oder den Gästedatenbestand. Browser-Push verwendet technische Geräteadressen und neutrale Hinweise. Diese eigenen Konto- und Abofunktionen sind von der Verarbeitung der Vermieterdaten zu unterscheiden. Eine Beteiligung außerhalb des EWR kann aus diesen Funktionen oder aus KI entstehen; der Hostingstandort
Angabe wird geladen. ist keine EU-only-Zusage für sämtliche Datenflüsse.
Dienstleisterverträge
Der Betreiber hat bestätigt, dass ihm die Auftragsverarbeitungsvereinbarungen von netcup und STRATO vorliegen. Die Vereinbarungen und gegebenenfalls ihre Einbeziehung in die Anbieter-Vertragsbedingungen werden als betriebliche Nachweise vorgehalten. Vollständige Anbieter-Kundenverträge werden nicht automatisch über Feworga an sämtliche Kunden veröffentlicht; erforderliche Nachweise werden im Rahmen berechtigter Prüfungen bereitgestellt. Für KI sind die tatsächlich geltenden API-/Cloud-Vertragsbedingungen einschließlich einer gegebenenfalls einbezogenen Datenverarbeitungsvereinbarung und der weiteren Modellanbieter maßgeblich. Eine separate Unterschrift ist bei vertraglicher Einbeziehung nicht generell erforderlich; die bloße Nutzung eines API-Schlüssels ist jedoch kein gespeicherter individueller Vertragsnachweis.
Änderungen
Vor Hinzunahme oder Austausch eines Unterauftragsverarbeiters informiert Feworga den Verantwortlichen rechtzeitig in Textform. Die abgeschlossene Anlage bleibt im gespeicherten Vertragsstand erhalten und wird nicht nachträglich durch eine geänderte Laufzeitkonfiguration überschrieben.